Die Musikwelt und insb. ihr eigenes Rechtsgebiet sind deutlich komplizierter, als man es am Anfang meinen mag. Jeder, der einen Song schreibt (Text und Musik), hat automatisch das Urheberecht dafür, d.h. alle möglichen Rechte, den Song aufzunehmen, zu vervielfältigen, Text oder Musik nachträglich zu verändern, ihn persönlich aufzuführen, etc. pp.
Man kann sich einige dieser Rechte durch Lizenzen "leihen", wie zB. ein Radio, was sich die Lizenz erwirbt, einen Song über einen bestimmten Zeitraum abzuspielen, und dafür Tantiemen an den Urheber abgibt. Eine "Hochzeitsversion" ist eine textliche Bearbeitung, deswegen muss der Bearbeiter eine Lizenz des Künstlers dafür erwerben. Allerdings tun das die wenigsten Ersteller von Hochzeitsversionen.
Wer sich jetzt fragt, wieso diese Versionen dann überall auf Instagram, Tiktok, Youtube und Spotify auftauchen; das ist nicht erlaubt! Aber das fällt idR erst irgendwem auf, wenn die nächste Abmahnwelle kommt. Das kann existenzgefährdend sein, deswegen posten alle darüber, das Thema wird mal kurz viral, und gerät dann wieder komplett in Vergessenheit.
Zugegeben, die Wahrscheinlichkeit, dass man abgemahnt wird, ist gering, aber als hauptberuflicher Sänger gilt das Gesetz der großen Zahlen; bei ca 40-60 Paaren im Jahr ist irgendwann garantiert auch mal jemand dabei, der einem nicht wohlgesonnen ist und ggfs der GEMA einen netten Hinweis zukommen lässt, deswegen lasse ich meine Weste direkt ganz weiß ;)